Steuergutschrift umsetzen - Versprechen halten! Pressemeldung des VAMV
Alleine Erziehen: Steuergutschrift umsetzen - Versprechen halten! Pressemeldung des VAMV
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Alleinerziehende fordern mit Protestmail:

Steuergutschrift umsetzen - Versprechen halten!

Berlin, 5. Juni 2024. 

Das Kabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsvertrag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken. 

„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“

„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanzminister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Der ➡ Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.